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Missbrauchsfälle

Sexueller Missbrauch Minderjähriger: Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz regeln die materiellen Leistungen der Katholischen Kirche in Anerkennung des Leids

Am 2. März 2011 haben die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in der Arbeitsgruppe „Recht“ des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ die in der DBK und im Vorstand der DOK gemeinsam verabschiedete Vorgehensweise zu materiellen Leistungen gegenüber Opfern verjährter Missbrauchsfälle vorgestellt.

Eine Antragstellung durch Opfer verjährter Missbrauchsfälle ist seit dem 10. März 2011 möglich.

Zum Verfahrensweg: Opfer verjährter Missbrauchsfälle wenden sich an den Missbrauchsbeauftragten der Diözese oder der Ordensgemeinschaft, die für den Täter zum Zeitpunkt der Tat die kirchliche Verantwortung trug oder der er angehörte. Der zuständige Missbrauchsbeauftragte sendet ihnen die entsprechenden Unterlagen zu. Oder sie downloaden die Unterlagen unter den unten angegebenen Links. Der Missbrauchsbeauftragte hilft dem Antragsteller, wenn nötig, beim Ausfüllen des Formulars.

Das ausgefüllte Antragsformular ist an den zuständigen Missbrauchsbeauftragten zu schicken, der es an die Zentrale Koordinierungsstelle weiterleitet.

Der Zentralen Koordinierungsstelle gehören eine Staatsanwältin a.D., ein Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, eine Sozialpsychologin (Ordensfrau) mit Erfahrung in Opfer- und Täterarbeit und ein Theologe/ Pädagoge an. Diese prüfen, ob die Vorraussetzungen für materielle Leistungen erfüllt sind, und geben eine Empfehlung an die betroffene kirchliche Körperschaft (Diözese, Ordensgemeinschaft).

Die materiellen Leistungen werden dezentral von der jeweiligen kirchlichen Körperschaft erbracht.

Die Bischöfe und Ordensoberen bringen auch mit dieser Geste zum Ausdruck, dass sie das Leid der Opfer sehen und das Unrecht der Täter verurteilen.

Der Missbrauchsbeauftragte der Norddeutschen Provinz der Herz-Jesu-Missionare ist seit November:
P. Dr. Martin Kleer MSC
Hauptstraße 11
65558 Balduinstein
Tel.: 06432-988255
p.martinkleermsc at gmx dot de

Missbrauchsfälle am Johanneum

Vor zwei Jahren, Ende Februar 2010, wurde bekannt, dass es auch am Johanneum Missbrauchsfälle gab. Dieser Jahrestag ist uns Anlass, über den derzeitigen Stand in dieser Angelegenheit zu informieren.
Nach den uns bis jetzt vorliegenden Berichten gibt es bis zu 10 Menschen, die als Kinder bzw. Jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs am Johanneum wurden. Dabei handelt es sich z.T. um einmalige Vergehen an einem Opfer, z.T. um einen mehrfachen bis vielfachen Missbrauch eines Opfers über einen längeren Zeitraum. Diese Fälle datieren aus den 70er und 80er Jahren und werden weitgehend einem einzigen Täter angelastet.
Dieser Mitbruder und ein weiterer beschuldigter Mitbruder sind unmittelbar nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle von ihren priesterlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit suspendiert worden. Die Suspendierung wurde bislang nicht aufgehoben. Im Umgang mit den Missbrauchsfällen halten wir uns streng an die von der DBK und DOK im September 2010 verabschiedeten Leitlinien.
Nach diesen Leitlinien haben die Opfer die Möglichkeit und sie wurden von uns eigens dazu aufgefordert, Anträge auf materielle Leistung in Anerkennung des Leids zu stellen. Die Zentrale Koordinierungsstelle der DBK begutachtet die Anträge und die darin beschriebenen Fälle und spricht eine Empfehlung über die Höhe der von der betreffenden kirchlichen Institution zu zahlenden Summe aus. Selbstverständlich halten wir uns jeweils an diese Empfehlung.
Drei Opfer haben bislang einen solchen Antrag gestellt und die empfohlene Zahlung erhalten.
Außerdem übernimmt die Ordensgemeinschaft — entsprechend den Leitlinien — Therapiekosten, wenn die Krankenkasse diese nicht zahlt. Dies geschieht zurzeit in zwei Fällen.
Noch einmal möchten wir als Ordensgemeinschaft unserem tiefen Bedauern über die Missbrauchfälle Ausdruck geben und wir bitten die Opfer um Entschuldigung.

Münster, im Februar 2012
P. Dr. Martin Kleer MSC

Dokumente zum Download

Antragsformular
Merkblatt
Leistungen in Anerkennung des Leids

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz


Herz-Jesu-Missionare Münster
Johanniterstraße 6 · 48145 Münster